Onkologische Rehabiliation für Erkrankte im erwerbsfähigem Alter
Leistungen zur onkologischen Rehabilitation können bis zum Ablauf eines Jahres nach einer abgeschlossenen Erstbehandlung in Anspruch genommen werden. Liegen erhebliche Funktionsstörungen vor, dann kann in Ausnahmefällen auch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erstbehandlung eine Leistung zur onkologischen Rehabilitation stattfinden.
Gezielte diagnostische und therapeutische Maßnahmen sollen helfen, die körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung zu mildern bzw. zu beseitigen.
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