Die Anschlussrehabilitation (AHB)

Onkologische Rehabilitationsleistungen können sie auch als Anschlussrehabilitation, also unmittelbar nach der Krankenhausbehandlung, erhalten. Auch diese Form der Rehabilitation kann stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt werden. Die stationäre Erstbehandlung muss jedoch vorher abgeschlossen sein.

Tipp

Bei den Antragsunterlagen befindet sich auch das Formular „Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld“. Wenn sie erwerbstätig sind, sollten sie diese Bescheinigung schnellstmöglich von ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen und an ihren Rentenversicherungsträger schicken. Er prüft anhand der Angaben, ob ihnen während der AHB Übergangsgeld gezahlt werden kann. So sind sie auch während der Rehabilitation finanziell gesichert.