Berufliche Eignung und Arbeitserprobung

Der Rehabilitationsträger sucht mit ihnen gemeinsam eine Leistung aus, die für ihre berufliche Eingliederung zweckmäßig und trotzdem wirtschaftlich ist. Nicht immer lässt sich gleich feststellen, welche Art der Leistung oder welche einzelnen Schritte hierfür am besten geeignet sind. Eine Arbeitserprobung und die Klärung ihrer beruflichen Eignung können hier hilfreich sein.

Bei der Prüfung ihrer beruflichen Eignung werden Faktoren wie das individuelle Leistungsvermögen, Neigung sowie die Auswirkungen der Behinderung auf die spätere berufliche Tätigkeit beurteilt. Eine anschließende Arbeitserprobung kann dann klären, ob sie den Ausbildungs- und Arbeitsplatzanforderungen des Berufs, der geeignet erscheint, tatsächlich gerecht werden.