Unterstützung ihres Arbeitgebers

Auch ihr Arbeitgeber wird von der Rentenversicherung finanziell unter­ stützt, wenn er ihnen einen beruflichen Wiedereinstieg ermöglicht oder sie betrieblich aus-­ und weiterbildet. Zuschüsse gibt es außerdem für Beschäftigungen auf Probe und behinderungsbedingte Einrichtungen beziehungsweise Umbauten im Betrieb. Einen Anspruch auf Zuschüsse hat der Arbeitgeber selbst jedoch nicht, auch wenn er letztlich der Begünstigte ist. Den Zuschuss müssen sie beantragen. Machen sie das Thema „Berufsförderung“ deshalb zur Chefsache und informieren sie den Arbeitgeber über die unterschiedlichen finanziellen Fördermöglichkeiten.