Reisekosten

Ihre Reisekosten übernehmen die Rehabilitationsträger. Erstattet werden grundsätzlich die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen ihrem Wohnort und der Rehabilitationseinrichtung in Höhe der Tarife für öffentliche Verkehrsmittel. Das gilt für stationär und ganz tägig ambulant durchgeführte Behandlungen gleichermaßen.

Mit der Einladung zur Rehabilitation übersendet ihnen die Reha-Einrichtung Informationsmaterial, dem sie weitere Einzelheiten entnehmen können. Wenn sie mit ihrem privaten Kraftfahrzeug fahren, wird die Zahlung einer Wegstreckenentschädigung geprüft.

Tipp

In ihrem eigenen Interesse sollten sie besser nicht ihr privates Kraftfahrzeug nutzen. Denn gegebenenfalls kann ihnen das Fahren aus medizinischen Gründen untersagt werden.