Die Arbeitsagentur
Damit sie wieder dauerhaft ins Erwerbsleben einsteigen können, orientieren sich die Leistungen der Berufsförderung an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes. Bei der Einleitung und Durchführung einer beruflichen Rehabilitation arbeitet die Rentenversicherung daher bei Bedarf mit der Agentur für Arbeit zusammen. Diese gibt eine einzelfall- beziehungsweise arbeitsmarktbezogene Einschätzung ab. Zum Beispiel wird geprüft, ob sie für eine Qualifizierungsmaßnahme geeignet sind oder in welchem Umfang eine besondere Arbeitsplatzausstattung notwendig ist.