Berufsförderung: Chancen und Ziele
Ziel der Berufsförderung ist es, Menschen trotz Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft ins Berufsleben einzugliedern und eine vorzeitige Rente zu vermeiden.
Alle Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung können einen Antrag auf Hilfen zur beruflichen Rehabilitation stellen. Dieser kann direkt bei einem der Reha-Träger (z.B. Rentenversicherung, ARGE) oder bei einer der gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger, die in jedem Landkreis existieren (s. Anhang), gestellt werden.
Wenn a) der Versicherte 15 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat oder b) in den letzten 6 Monaten eine medizinische Reha über seine Trägerschaft erfolgt ist oder c) bereits einmal eine Teilrente bezogen wurde, sind die Deutschen Rentenversicherungen der Leistungsträger für die berufliche Rehabilitation. Trifft keiner dieser Punkte zu, liegt die Trägerschaft für die berufliche Reha in der Regel bei der Agentur für Arbeit.
Die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Maßnahmen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen können. Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die durch die Rentenversicherung erbracht werden können zählen:
- Probebeschäftigung (bei auslaufendem Krankengeld),
- Einarbeitungszuschuss bei innerbetrieblicher Umsetzung,
- Behinderungsbedingte technische Hilfen,
- Eignungsfeststellung, Qualifizierung/Umschulung,
- die Einschaltung des psychologischen Dienstes (z. B. verkehrsmedizinische Begutachtung).
Bei der Auswahl der Leistungen werden individuell unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung und auch ihre bisherige Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt fließt in die Entscheidung mit ein.
Durchgeführt werden die Leistungen möglichst am Wohnort, zumindest in Wohnortnähe. Nur wenn die Art oder Schwere ihrer Behinderung es erfordern, können sie stationär in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation stattfinden. Das ist immer dann notwendig, wenn sie aufgrund der Behinderung auf die medizinischen, psychologischen oder sozialen Dienste angewiesen sind, die dort angeboten werden.
Wenn sie an einer Leistung teilnehmen und deshalb auswärts wohnen müssen, übernimmt ihre Rentenversicherung die Mietkosten für ihre Unterkunft. Auch Verpflegungskosten können erstattet werden.
Wenn sie täglich zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte pendeln müssen und mindestens acht Stunden vom Wohnort abwesend sind, bekommen sie eine Mittagessenpauschale. Verpflegungskosten übernimmt der Rehabilitationsträger nur dann, wenn die Ausbildungsstätte keine kostenlose Mittagsmahlzeit anbietet.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dauern grundsätzlich so lange, wie sie für das angestrebte Berufsziel allgemein üblich oder vorgesehen sind. Weiterbildungen, die ganztägig stattfinden, sind auf zwei Jahre begrenzt. Ist eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung in dieser Zeit nicht zu erwarten, können aber auch längerfristige Aus- oder Weiterbildungen durchgeführt werden. Dies hängt von der Art und Schwere der Behinderung, von deren Prognose und Entwicklung sowie von der Situation auf dem Arbeitsmarkt ab.
Bitte beachten sie:
Eine Förderung einzelner herausgelöster Ausbildungsabschnitte für sich, die innerhalb einer länger als zwei Jahre dauernden Berufsausbildung liegen, ist nicht möglich. Vorbereitungslehrgänge oder Vorförderungen im Rahmen der Rehabilitation werden bei der Zweijahresfrist nicht mitgezählt.
Die Leistungen werden grundsätzlich im Inland durchgeführt. Unabhängig davon können Tagespendler, die den ausländischen Arbeitsmarkt eines angrenzenden Nachbarstaates nutzen möchten, bei ihrer beruflichen Wiedereingliederung ebenfalls mit Zuschüssen, einem Gründungszuschuss oder Hilfsmitteln am Arbeitsplatz unterstützt werden.
Tipp
Bei Fragen zur beruflichen Rehabilitation können sie sich gerne auch an die Psychosozialen Beratungsstellen der Sächsischen Krebsgesellschaft e.V. in Zwickau und Glauchau oder das Krebsberatungstelefon unter der Rufnummer 03 75 - 28 14 05 wenden.