Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel

Wenn sie persönliche Hilfsmittel benötigen oder ihr Arbeitsplatz mit besonderen technischen Hilfsmitteln ausgestattet werden muss, damit sie dort dauerhaft arbeiten können, übernimmt ihre Rentenversicherung hierfür die Kosten. Damit sollen die Folgeerscheinungen ihrer Behinderung für die berufliche Tätigkeit ausgeglichen werden. Allerdings werden für persönliche Hilfsmittel die Kosten nicht übernommen, wenn damit nur eine medizinische Funktionsstörung beseitigt wird. Wenden sie sich hierzu auch an ihren Arbeitgeber oder Betriebsarzt.