Ausbildung oder Weiterbildung im Betrieb

Wenn ihr Arbeitgeber ihnen von sich aus eine behindertengerechte Aus- oder Weiterbildung im Betrieb anbietet, dies aber an die Bedingung knüpft, dass sich auch der Rentenversicherungsträger finanziell daran beteiligt, kann beispielsweise ein solcher Zuschuss gezahlt werden. Für die Höhe des Zuschusses sind die Art und Schwere ihrer Behinderung und der Mehraufwand für ihre Unterweisung maßgeblich. Die Zuschusshöhe ist auch hier von ihrem Leistungsstand abhängig.