Arbeitsassistenz
Wenn sie schwerbehindert sind und für die Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitsassistenz benötigen, erhalten sie von der Rentenversicherung finanzielle Unterstützung. Die Kosten werden längstens für drei Jahre übernommen. Bei weiterem Bedarf finanziert das Integrationsamt die Arbeitsassistenz.
Bitte beachten Sie!
Rehabilitationsträger und Integrationsamt arbeiten eng zusammen. Zuständig für die Durchführung der Arbeitsassistenz ist ausschließlich das Integrationsamt.