Die Kosten

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt für sie die Kosten der Anwendungen, ihre Unterbringung und Verpflegung sowie ihre Reisekosten. Bei Rehabilitationsleistungen, die stationär durchgeführt werden, müssen sie aber etwas zuzahlen. Wird die Rehabilitation ganz tägig ambulant durchgeführt, entstehen ihnen dagegen keine Kosten. Bestimmte Personengruppen müssen keine Zuzahlungen leisten oder können sich davon befreien lassen.