Befreiung von der Zuzahlung
Unter bestimmten Voraussetzungen (beispielsweise bei geringem Einkommen) können sie sich auf Antrag teilweise oder vollständig von der Zuzahlung befreien lassen. Antragsformulare erhalten sie bei den Krankenkassen, den Versicherungsämtern oder ihrem Rentenversicherungsträger. Bei nichtversicherten Angehörigen werden die Einkommensverhältnisse des Versicherten beziehungsweise Rentners für die Berechnung der Zuzahlung zugrunde gelegt.
Die Einkommensgrenze für die Befreiung von der Zuzahlung wird jährlich neu festgelegt. Wenn sie im Jahr 2016 monatlich weniger als 1 163 Euro (netto) verdienen, können sie vollständig von der Zuzahlung befreit werden. Wer Erwerbseinkommen und Sozialleistungen bekommt, bei dem werden beide Einkommensarten zusammengerechnet. Vollständig von der Zuzahlung befreit werden können sie auch, wenn sie Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Leistungen zur Grundsicherung (beispielsweise Arbeitslosengeld II) bekommen – unabhängig von der Art und der Höhe der Leistungen. Auch hier muss die Befreiung beantragt werden.
Eine teilweise Befreiung von der Zuzahlung ist ebenfalls möglich, wenn der Rehabilitand ein Kind hat (für das Anspruch auf Kindergeld besteht) oder selbst pflegebedürftig ist und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Gleiches gilt, wenn der Ehe- oder Lebenspartner, mit dem der Versicherte/Rentner in häuslicher Gemeinschaft lebt, pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. Den jeweils aktuellen Zuzahlungsbetrag und weitere wertvolle Hinweise können sie dem Informationsblatt zum Rehabilitationsantrag entnehmen.
Versicherte/Rentner, die überhaupt keine Einkünfte haben, müssen keine Zuzahlung leisten. Wird aus ihrer Versicherung eine onkologische Rehabilitation für ihr Kind durchgeführt, müssen sie unabhängig vom Alter des Kindes ebenfalls nichts zuzahlen.
Tipp
Ihrem Rehabilitationsantrag sollten sie eine aktuelle Entgeltbescheinigung oder den aktuellen Bescheid der Stelle, von der sie Sozialleistungen erhalten, beifügen.