Die Einrichtungen

Die Rehabilitationsträger belegen im gesamten Bundesgebiet Rehabilitationseinrichtungen (siehe Anhang), welche jeweils auf bestimmte Indikationen ausgerichtet sind. Der Träger entscheidet im Antragsverfahren immer auch über den Leistungsumfang. Das bedeutet, es werden Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitationsleistungen festgelegt. Zusätzlich wird auch die jeweilige Rehabilitationseinrichtung ausgewählt. Gern können sie dem Rehabilitationsträger ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung nennen. Die Träger werden ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen.

Beispielformulierung zur Ausübung von Wunsch- und Wahlrecht