Unterstützungsangebot: Angehörigen-Coach
Wie können Angehörigen-Coaches pflegenden Angehörigen helfen?
Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland steigt. Dabei wird die überwiegende Mehrheit von ihnen zu Hause von ihren Angehörigen entweder allein oder gemeinsam mit professioneller Unterstützung versorgt.
Die Pflege von Familienmitgliedern ist für die Angehörigen in vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung. Sie ist nicht nur körperlich sondern auch seelisch mit großen Belastungen verbunden, vor allem, wenn sie zusätzlich zur Berufstätigkeit geleistet wird.
Damit Angehörige diesen alltäglichen Anforderungen besser gerecht werden können, ohne dabei selbst gesundheitliche Schäden zu erleiden, bietet die Sächsische Krebsgesellschaft e.V. (SKG e.V.) ihnen hierbei eine neue Leistung zur Unterstützung an.
Dieses Angebot ist eine niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistung.
Die Coaches bieten vor Ort praktische Hilfen, Informationen sowie Tipps, um die Betreuung und Pflege der krebskranken Familienmitglieder zu verbessern. Gleichzeitig geben sie konkrete Hinweise, die es den Angehörigen ermöglichen, sich in dieser veränderten Situation besser zurechtzufinden. Insbesondere bedeutet dies Beratung und Begleitung bei der Bewältigung der Pflege zu Hause, beispielsweise:
- durch Vermittlung von Wissen,
- Demonstration praktischer Lösungen für den Alltag,
- Beratung zu Unterstützungsangeboten,
- sozialrechtliche Information zu Leistungen für Pflegepersonen,
- Hilfe bei der Korrespondenz mit Behörden/Institutionen und
- mentaler Beistand.
Wer kann die Unterstützung eines Angehörigen-Coaches nutzen?
Alle Angehörigen von pflegebedürftigen Patienten in Zwickau, nach gesonderter Absprache auch im Landkreis Zwickau, können die Unterstützung eines Angehörigen-Coaches nutzen.
Was kostet die Inanspruchnahme eines Angehörigen-Coaches?
Bei bewilligtem Pflegegrad I bis V hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125€ pro Monat.
Pro Beratungsstunde wird eine Gebühr von 40€ erhoben. Hierfür kann der monatliche Entlastungsbetrag genutzt werden.
Um die Abrechnung der Beratungsgebühr zu vereinfachen, kann diese über eine sogenannte Abtretungserklärung erfolgen. Das heißt, die Leistung wird dann direkt von der SKG e.V. mit der Pflegekasse abgerechnet.
Bei Interesse an der Unterstützung durch einen Angehörigen-Coach oder Bedarf an weiteren Informationen, wenden Sie sich bitte an die Sächsische Krebsgesellschaft.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Faltblatt zum Angebot.