Gründungszuschuss

Auch als Gründer einer selbständigen Existenz können sie im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unterstützt werden. Wenn ihre selbständige Tätigkeit zu ihrem Krankheitsbild passt und sie – statt arbeitslos zu sein – dadurch ins Erwerbsleben zurückfinden, erhalten sie einen Gründungszuschuss. 

Dieser ist genauso hoch wie ihre zuvor von der Agentur für Arbeit gezahlte Unterstützung und enthält zusätzlich einen Pauschalbetrag für Sozialversicherungsbeiträge. Der Gründungszuschuss wird für neun Monate gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie den Gründungszuschuss in einer zweiten Phase für weitere sechs Monate bekommen – dann aber ausschließlich in Höhe des Pauschalbetrages für die soziale Absicherung.