Nachrichtenarchiv 2015
Gute Resonanz zum Sozialarbeitertreffen in Dresden
Bereits zum 9.Mal trafen sich ambulant und stationär tätige Sozialarbeiter in der Tumornachsorge aus der Stadt Dresden und dem Umland zum Kooperationstreffen in den Räumen der psychosozialen Beratungsstelle der Sächsischen Krebsgesellschaft in Dresden-Neustadt.
Eingeladen wurde, sich zum Thema „Nahtlosigkeit – nach § 145 SGB III“ auszutauschen. Als Gäste konnten dazu Frau Gessner (Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit in Riesa), sowie Frau Schröter (von der Agentur für Arbeit in Dresden) gewonnen werden.
In der lebhaften Diskussion kamen die verschiedenen Sichtweisen von Sozial- und Sachbearbeitern zum Ausdruck. Die 22 im Sozialdienst beschäftigten Teilnehmer setzten sich für mehr Verständnis gegenüber den an einer Krebserkrankung betroffenen Klienten ein.
Nach auslaufendem Krankengeld (Zahlung endet nach der 76. Krankheitswoche) werden diese oft seitens der Krankenkasse aufgefordert, einen Antrag auf Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Zumeist sind entsprechende Neukunden der Arbeitsbehörde seitens der behandelnden Ärzte weiterhin als arbeitsunfähig geschrieben. Trotzdem müssen sie den kompletten Antrag persönlich stellen.
Am Wichtigsten ist dabei der Gesundheitsfragebogen mit Angaben zu behandelnden Ärzten mit Schweigepflichtentbindungen zur Antragsbearbeitung durch einen ärztlichen Gutachter. Einzureichen sind auch der zeitnahe Nachweis der Krankenkasse über Krankheitszeiten und Zeiten der medizinischen Rehabilitation. Auch auf das Einreichen einer Arbeitszeitbescheinigung, welche durch die Arbeitgeber der letzten 5 Arbeitsjahre ausgefüllt werden muss, ist zu achten.
Etabliert wurde dieses „zeit- und kraftaufwendige“ Verfahren zur nahtlosen Sicherung eines Einkommens für Langzeiterkrankte. Die Agentur für Arbeit geht dabei in „Vorkasse“, bis im Einzelfall geklärt werden konnte, ob gemäß des Restleistungsvermögens des Antragstellers Arbeitsfähigkeit besteht oder eine Rente beantragt werden sollte.
Wenn parallel ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wurde, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit Bewilligungszusage durch einen Rententräger.
Die geladenen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit unterstrichen, dass sie an diese Vorgaben gebunden sind. So konnte leider keine erleichternde Verfahrensweise für Erkrankte eröffnet werden, jedoch aber für mehr Transparenz der Verfahrenswege gesorgt werden.
Die verbleibende Zeit wurde, wie schon bewährt, für Fallbesprechungen und für Diskussionen zu aktuellen, sozialrechtlichen Aspekten genutzt.
Das nächste Treffen dieser Art wird im März 2016 zum reformierten Pflegegesetzt stattfinden.