Aktuelles aus Presse und Internet

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Brustkrebs: Eine Krankheit mit vielen Gesichtern

Eine Klassifizierung nach molekularen Subtypen ist entscheidend für die Prognose und die Wahl der Therapie.

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Kommentar des GKR zu Artikel im Mitteilungsblatt der Sächsischen Krebsgesellschaft

Kommentar des Gemeinsamen Krebsregisters der Länder Berlin, Brandenburg,Mecklenburg-Vorpommern, Sacsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR)

Kommentar zum Artikel "Die Einführung des Mammografie-Screenings in Sachsen im Spiegel der Daten der Klinischen Krebsregister" (Mitteilungsblatt der SKG,Ausgabe 3/2010

 

1. Die zitierte gesetzliche Grundlage der Krebsregistrierung in Sachsen gilt nicht für die klinischen Krebsregister (KKR), sondern für das GKR, also das epidemiologische Krebsregister, welches im o.g. Artikel bedauerlicherweise keine Erwähnung findet (S. 4, 2. Spalte).

2. Der erwähnte favorisierte Meldeweg über die KKR wird vom GKR seit Jahren unterstützt, nicht nur für Sachsen, sondern für alle am GKR beteiligten Länder. Dennoch gibt es auch in Sachsen vereinzelte Direktmeldungen (nicht über die KKR) an das GKR, vor allem von niedergelassenen Ärzten. Diese Meldungen und die Meldungen der Patienten, die in Bundesländern außerhalb Sachsens diagnostiziert und/oder behandelt werden, führen zwangsläufig zu einer höheren Erfassungsquote im GKR, vorausgesetzt, alle Krebsfälle der KKR werden an das GKR gemeldet (S. 4, 2./3. Spalte).

3. Das geäußerte Bedauern über fehlende rechtliche Rahmenbedingungen im Freistaat Sachsen zur Detektion der Intervallkarzinome durch die KKR ist nicht nachvollziehbar. In der Krebsfrüherkennungsrichtlinie des GBA ist sowohl für die Ermittlung der Intervall-karzinome als auch der Mortalität die Einbeziehung der Daten der epidemiologischen Krebsregister gefordert (S, 7, 1./2. Spalte). Das findet sich auch im Nationalen Krebsplan wieder, in dem die „Nutzung von epidemiologischen Krebsregistern als internationaler Standard" angesehen wird.

Das GKR spricht sich ganz klar für eine enge Kooperation mit den klinischen Krebsregistern als dessen Hauptmeldequellen aus. Es muss aber auch ebenso deutlich auf die unterschiedlichen Aufgaben beider Registerformen hingewiesen werden:
a) die bevölkerungsbezogene Ermittlung der Inzidenz durch das GKR und
b) die einrichtungsbezogene Qualitätskontrolle und -berichterstattung im Sinne eines Krankheitsverlaufsregisters durch die KKR.
Beide Registerformen, klinische wie epidemiologische, bilden wichtige Datengrundlagen für die Krebsbekämpfung in Deutschland.

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